Das Bild zeigt eine gestellte eine Gesprächssituation mit vier Personen vor einem Laptop
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Wer, wie, was - Projektförderung in der Praxis

Während das Energieforschungsprogramm der Bundesregierung den Forschungsbedarf im Bereich Energie grundlegend definiert, bilden darauf bezogene Förderbekanntmachungen die Grundlage für die praktische Projektförderung. Auf diese Bekanntmachungen dürfen sich Projekte mit geeigneten Forschungsideen bewerben. Die Ministerien definieren darin den konkreten Forschungsbedarf der Themengebiete, für die sie jeweils zuständig sind.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist unter anderem für die Förderung zukunftsfähiger Stromerzeugungstechnologien zuständig, die auf diesem Portal vorgestellt werden. Diese fallen in den Bereich der anwendungsnahen Forschung.

Die Förderbekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ beschreibt unter anderem die förderfähigen Themen in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, thermische  Kraftwerke, Bioenergie sowie Wasserkraft und Meeresenergie.

Projektträger Jülich als Ansprechpartner

Das BMWK hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Umsetzung der genannten Förderprogramme beauftragt. Hierzu gehören die Beratung der Antragsteller, die Begutachtung der eingereichten Vorhaben sowie die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel bis zur Prüfung der Ergebnisverwertung. PtJ bildet im Rahmen seines Förderprogrammmanagements eine wichtige Schnittstelle zwischen seinen Auftraggebern und den Zuwendungsempfängern aus Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Projektideen können bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des PtJ eingereicht werden.

Nachdem der Projektträger die eingereichten Projektideen hinsichtlich der fachlichen Exzellenz und forschungspolitischen Relevanz geprüft hat, spricht er eine entsprechende Förderempfehlung aus. Die Entscheidung, ob ein Projekt für die Förderung in Frage kommt, fällt das BMWK.